Juleica

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit.

So sieht die Jugendleitercard (Juleica) aus. - Grafik: DBJR

Die Juleica weist die besondere Qualifikation und das Engagement der Jugendleiter*innen nach und dient als Legitimation gegenüber Eltern minderjähriger Teilnehmer*innen und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Die Juleica stärkt die Jugendleiter*innen und unterstützt sie in ihrem Engagement.

Wer kann die Juleica erhalten?

  • Wer mindestens 16 Jahre alt ist (in Ausnahmefällen auch schon ab 15 möglich),
  • Wer eine Ausbildung nach Juleica-Standards (in Baden-Württemberg mindestens 40 Stunden Ausbildung mit fachspezifischen, pädagogischen, jugendpflegerischen, jugendpolitischen und organisatorischen Einheiten) bei einem Jugendverband oder Jugendring oder einem anderen freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe besucht hat,
  • Wer einen auf die Zielgruppe abgestimmten Erste-Hilfe-Kurs besucht hat und
  • Wer ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist.

Achtung: Die Juleica-Schulung und der Erste-Hilfe-Kurs sollten nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Wo kann ich eine Juleica-Schulung oder -Fortbildung machen?

Wir bieten jedes Frühjahr gemeinsam mit der BUNDjugend Baden-Württemberg eine Juleica-Schulung für die Jugendgruppenarbeit und zusammen mit dem BUND eine Juleica-Schulung für die Kindergruppenarbeit an. Aktuelle Termine siehe unten.

Darüber hinaus kann mit unseren Fortbildungen die Juleica verlängert werden. Außerdem bieten die meisten anderen Jugendverbände, viele Stadt- und Kreisjugendringe sowie die Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg regelmäßig Juleica-Schulungen und Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica an. Viele der Schulungen findest du im Jugendarbeitsnetz.

Wo finde ich die Juleica-Standards?

Die Jugendverbände, also auch wir als NAJU und Jugendringe in Baden-Württemberg haben 2009 die Selbstverpflichtung „Standards der Jugendleiter*innen-Ausbildung“ beschlossen. 2016 wurden die Standards überarbeitet. Du kannst dir die aktuellen Juleica-Standards hier herunterladen. Dieses Papier ist für alle Gruppen und Seminarleiter*innen, die in Baden-Württemberg Juleica-Schulungen anbieten, eine wichtige Grundlage für die Schulungs-Arbeit.

Die Juleica-Richtlinien des baden-württembergischen Kultusministeriums von 2010 kannst du ebenfalls runterladen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Hilfestellung zur Trägerauswahl auf Juleica.de

Achtung: Diese Hinweise gelten nur für Aktive der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von der NAJU und dem NABU in Baden-Württemberg. Aktive anderer Verbände müssen sich in Zweifelsfällen bei ihren jeweiligen Verbandszentralen erkundigen.

  1. Auf www.juleica.de geht es direkt zum Online-Antragsverfahren.

  2. Dort musst du dich als erstes registrieren.

  3. Nach der Registrierung bekommst du eine Mail und kannst dann den Antrag stellen.

  4. Beim Antrag musst du als Bundesland Baden-Württemberg auswählen, im zweiten Feld keinen Landkreis auswählen, sondern "Träger auf Landesebene anzeigen". Dann kannst du direkt unten im Feld "Gefundene Träger" die Naturschutzjugend Baden-Württemberg auswählen und den Antrag direkt stellen.

  5. Solltest du den Träger trotzdem nicht finden, kannst du das angeben und dich direkt aus dem System heraus per Mail an christina.furch@naju-bw.de wenden.

Für die Ausstellung von Juleicas für Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von der NAJU und dem NABU ist die NAJU Baden-Württemberg zuständig. Da die NAJU-Landesgeschäftsstelle unmöglich alle Ehrenamtlichen im Land kennen kann, brauchen wir für die Genehmigung deines Juleica-Antrags noch weitere Infos:

  1. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Juleica-Schulung (entsprechend der Juleica-Standards) von den Kursleiter*innen oder der durchführenden Organisation, die in der Regel nicht länger als zwei Jahre her sein sollte.

  2. Eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs von den Kursleiter*innen oder der durchführenden Organisation, der in der Regel nicht länger als zwei Jahre her sein sollte. Wir bieten in regelmäßigen Abständen einen Erste-Hilfe-Kurs an, weitere Kurse findest du bei befreundeten Jugendverbänden oder bei dir vor Ort. Verpflichtend ist seit dem 1. April 2015 ein zeitlicher Umfang der Erste-Hilfe-Grundausbildung von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Falls du die Möglichkeit hast, an einem umfangreicheren Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen, begrüßen wir dies sehr. 

  3. Eine schriftliche Bestätigung, dass du aktuell ehrenamtlich in einer NAJU- oder NABU-Gruppe als Jugendleiter*in aktiv bist. Das kann formlos jemand vom jeweiligen Vorstand oder ein*e Hauptamtliche*r bestätigen.


Alle drei Infos schickst du entweder per Post oder Mail an:

NAJU Baden-Württemberg
Rotebühlstr. 86/1 | 70178 Stuttgart | 0711/ 46 90 92-50
christina.furch@naju-bw.de

Wie kann ich meine Juleica verlängern lassen?

Die Juleica ist drei Jahre lang gültig. Wenn du danach immer noch ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig bist, kannst du nach Besuch einer oder mehreren einschlägigen Juleica-Fortbildung(en) von mindestens 8 Zeitstunden Länge wieder eine Juleica beantragen. Hinweise zu den Fortbildungen findest du weiter oben. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen bei unseren Maßnahmen empfehlen wir außerdem dringend, immer auch nochmal aktuell einen Erste-Hilfe-Kurs zu machen.

Welche Vergünstigungen bekomme ich mit der Juleica?

Für Inhaber*innen einer gültigen Juleica gibt es zahlreiche Vergünstigungen. Diese sind von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Auf der Juleica-Homepage gibt es eine Übersicht über bestehende Vergünstigungen.

Auf zwei Vergünstigungen möchten wir ausdrücklich hinweisen: 

Das Sozialministerium Baden-Württemberg bezuschusst einmal jährlich allen Juleica-Inhaber*innen den BahnCard-Kauf mit 26 €. Dafür musst du diesen BahnCard-Antrag ausfüllen, unterschreiben und per Post an uns schicken (aber nur, wenn die NAJU Baden-Württemberg deine Juleica ausgestellt hat!). Wir prüfen dann, ob deine Juleica noch gültig ist, leiten den Antrag ans Ministerium weiter und schicken dir deinen Gutschein zu, sobald wir ihn haben.

Außerdem erhalten Juleica-Inhaber*innen eine kostenlose Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk inklusive 10 % Rabatt auf Unterkunft, Bettwäsche und Verpflegung.

 

Ansprechpartnerin

Christina Furch
Freizeiten / Verwaltung (0711) 469 092-54

Aktuelle Termine

29.05.2025 - 01.06.2025

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