Bildrechte

Die Bildrechte der NAJU Baden-Württemberg

Das Copyright für veröffentlichte, von dem*der Betreiber*in selbst erstellte Objekte verbleibt allein bei dem*der Autor*in der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Bilder und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des*der Autor*in nicht gestattet.

1. Wofür macht die NAJU Baden-Württemberg Bilder?

Um für unsere Veranstaltungen (Freizeiten, Seminare etc.) in zukünftigen Flyern und Programmheften oder auf unserer Website und auf Social-Media-Kanälen mit aktuellen Bildern werben zu können, werden auf Veranstaltungen der NAJU Baden-Württemberg Bilder gemacht. Außerdem möchten einige Kinder und Jugendlichen gerne Erinnerungsfotos von ihren Freizeiterlebnissen haben, um diese Freund*innen oder Verwandten zeigen zu können. Auch auf den Nachtreffen unserer Freizeiten werden entsprechende Bilder immer gerne gezeigt, um sich an schöne Erlebnisse zu erinnern.

2. Werden die Bilder verkauft?

Nein, die NAJU Baden-Württemberg verkauft keine Bilder an Dritte. Die auf den Veranstaltungen gemachten Bilder sind ausschließlich für die Präsentation des Verbandes nach außen oder für den internen Gebrauch bestimmt.

3. Ich habe mein Einverständnis gegeben, muss ich nun für immer damit rechnen, dass meine Bilder veröffentlicht werden?

Solange wir dein Einverständnis für die Erstellung von Bild- und Tonerzeugnissen haben, können wir die entsprechenden Erzeugnisse veröffentlichen. Das Einverständnis kann aber jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall werden wir in zukünftigen Veröffentlichungen diese Bilder, Videos oder Tonaufnahmen nicht mehr verwenden. Für vergangene Veröffentlichungen ist ein Widerruf nicht mehr möglich. 

4. Kann ich nach einem Widerruf meines Einverständnisses diesen wieder erneut erteilen?

Ja, das Einverständnis kann jederzeit (erneut) erteilt oder widerrufen werden.

5. Welche Bilder veröffentlicht die NAJU Baden-Württemberg?

Die NAJU BW veröffentlicht keine Bilder, auf denen Menschen unvorteilhaft zu sehen sind. Zudem hat sich die NAJU BW dazu verpflichtet, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Teil dieses Konzeptes ist es auch, Kinder und Jugendliche vor Veröffentlichungen von Bild- und Tonerzeugnissen im NAJU-Kontext zu schützen, welche die Kinder und Jugendlichen in möglicherweise als sexualisiert wahrgenommener Weise darstellt. Daher werden keine Bilder von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung oder mit wenig Bekleidung erstellt oder veröffentlicht. Bilder von Kindern und Jugendlichen beim Schwimmen werden nur erstellt oder veröffentlicht, wenn hier nur die Köpfe zu sehen sind. Hier handeln wir nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten einmal versehentlich Bilder erstellt oder veröffentlicht worden sein, die unserem Anspruch nicht entsprechen, weisen Sie uns bitte darauf hin.

6. Kann ich auf der Einverständniserklärung nur einzelnen Nutzungen der Bild- und Tonerzeugnisse zustimmen?

Nein, aus organisatorischen Gründen ist derzeit eine Zustimmung oder Ablehnung nur einzelner Nutzungsmöglichkeiten nicht möglich. Auf dem entsprechenden Formular können Sie nur allen Rechteeinräumungen zustimmen oder alle ablehnen.

7. Wie lange ist die Einverständniserklärung gültig?

Die Einverständniserklärung ist bis auf Widerruf gültig, das heißt, wir erheben das Einverständnis einmalig.

8. Ich möchte mein Einverständnis nicht geben, muss ich dennoch das Formular ausfüllen?

Ja, wir benötigen in allen Fällen das ausgefüllte und unterschriebene Formular zurück, da wir in den Fällen des Nichteinverständnis davon ausgehen, dass das Formular vergessen wurde. Bekommen wir das Formular nicht zurück, erfragen wir erneut das Einverständnis oder die Ablehnung. 

9. Ich möchte mein Einverständnis geben, kann ich das auch mündlich?

Nein, wir benötigen grundsätzlich das Formular, da wir dieses archivieren, um uns rechtlich abzusichern. Auch bei Ablehnung oder Widerruf benötigen wir diese schriftlich, um entsprechend verfahren zu können.

10. Ich bin volljährig, muss ich auch eine Einverständniserklärung abgeben?

Ja, auch von volljährigen Personen benötigen wir eine Einverständniserklärung. Wurde eine Einverständniserklärung im Kinder und Jugendalter durch die Eltern abgegeben, so benötigen wir nach dem 18. Geburtstag eine weitere Einverständniserklärung der dann volljährigen Person.

11. Muss ich selbstständig auf euch zukommen und die Einverständniserklärung einreichen?

Bei Anmeldung lassen wir dir ein Formular für die Einverständniserklärung zukommen. Dieses schickst du uns per Mail unterschrieben und ausgefüllt wieder zurück.