Teilnahmebedingungen für unsere Aus- und Fortbildungen

Bei Minderjährigen brauchen wir die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigen. Du bist angemeldet, wenn du von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung bekommst.

Rechtzeitig vor der Veranstaltung wird eine Einladung mit allen wichtigen Daten zur Veranstaltung und einer Wegbeschreibung verschickt.

1. Datenschutz

Die für die Verwaltung der Freizeiten nötigen Personaldaten der Teilnehmer*innen werden mittels EDV erfasst und nur von der NAJU verwendet. Mit Ihrem Einverständnis vor Beginn des Seminars bzw. mit der Unterschrift auf der Anmeldung für Minderjährige wird die Verwendung von auf der Veranstaltung gemachten Bildern der/des Teilnehmenden für zukünftige Veröffentlichungen, z. B. das Veranstaltungsprogramm, und die Pressearbeit der NAJU gestattet. Bei Nichteinverständnis der Verwendung von Bildern kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.

2. Abmeldung von Wochenendveranstaltungen

Von einer Anmeldung kann man bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit zurücktreten. Wir empfehlen dazu die schriftliche Form. Die Nichtzahlung des Beitrages gilt nicht als Rücktritt. Bei Rücktritt stehen uns folgende maximale pauschale Entschädigungen zu:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 € Bearbeitungsgebühr.
  • Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis zu 50 %.
  • Bis zum Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 80 %.
  • Bei Nichtantritt ist der volle Beitrag zu bezahlen.

Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns als Veranstalter. Bis zum Beginn der Veranstaltung kann sich jeder Teilnehmende*r durch eine dritte Person ersetzen lassen, sofern diese den Bedingungen (z. B. Alter) entspricht und von unserer Seite nichts dagegen spricht. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 € muss bei einem Rücktritt immer bezahlt werden.

3. Sonstiges

Ungeachtet unserer pädagogischen Arbeit erwarten wir von den Teilnehmer*innen, dass sie ihrem Alter entsprechend über den verantwortungsvollen Umgang mit dem anderen Geschlecht informiert sind, mit Alkohol umzugehen wissen, keine illegalen Drogen konsumieren und sich an Gruppenabsprachen halten.

Bei grobem Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, Alkoholmissbrauch, illegalem Drogenkonsum, massiven Verstößen gegen Gruppenregeln, Vandalismus) werden Teilnehmer*innen auf eigene Kosten nach Hause geschickt. Für die Organisation der Heimfahrt und deren Kosten sind in diesem Fall die/der Teilnehmer*in bzw. die/der Erziehungsberechtigte verantwortlich. Muss die Heimfahrt von uns organisiert werden, behalten wir uns vor, die Kosten dafür in Rechnung zu stellen.

Alle Teilnehmer*innen, die nicht Bürger*innen eines EU-Landes sind, müssen sich um evtl. nötige Visa selbst kümmern.

Betreuer*innen oder Erziehungsberechtigte von Jugendlichen oder volljährige Jugendliche aus Wohngruppen oder ähnlichen Einrichtungen der Jugendhilfe müssen aus pädagogischen Gründen vor der Anmeldung telefonisch Rücksprache mit der NAJU Baden-Württemberg halten. Zusätzlich muss auf dem Anmeldeformular ersichtlich sein, wenn oben genannte Maßnahmen der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.