Teilnahmebedingungen für Seminare und Wildlife-Wochen(-end-)kurse

Ihre unterschriebene Anmeldung und die Bestätigung gelten rechtlich als Vertrag. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:

1. Anmeldung und Teilnahmebestätigung

1.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der NAJU (Naturschutzjugend im NABU) Baden-Württemberg e. V. ist für Mitglieder und Nichtmitglieder möglich. Für Nichtmitglieder wird ein erhöhter Teilnahmepreis fällig.

1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie uns einen Vertrag an. Dieser kommt erst mit der Anmeldebestätigung von unserer Seite zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns bearbeitet. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen muss die Anmeldung durch Unterschriften der erziehungsberechtigten Personen erfolgen. Als unterschreibende Person sind Sie verantwortlich, das Einverständnis weiterer Erziehungsberechtigter einzuholen.

1.3. Für verschiedene Veranstaltungen können Anforderungen für die Teilnahme bestehen (z. B. Alter), diese gehen aus dem jeweiligen Ausschreibungstext hervor. Wir behalten uns vor, Anmeldungen von Veranstaltungsinteressent*innen abzulehnen.

2. Informationspflichten und Leistungsänderungen

Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus den Ausschreibungstexten auf unserer Website oder in unserem Veranstaltungsprogramm, sowie den Informationen, welche Sie vor Veranstaltungsbeginn erhalten. Wir behalten uns vor, Änderungen an den Veranstaltungen vorzunehmen, sofern diese zur Durchführung der Veranstaltungen nach Vertragsschluss notwendig werden. Über Änderungen werden die Teilnehmer*innen rechtzeitig informiert. Preissteigerungen können bis zur Höhe von 8% des Veranstaltungspreises stattfinden, ohne dass sich hieraus eine Leistungsänderung ergibt. Es besteht somit kein Sonderkündigungsrecht. Bei höheren Preissteigerungen bleibt dieses davon unberührt.

3. Bezahlung

3.1. Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist binnen 14 Tagen der Veranstaltungspreis zu leisten.

3.2. Ist der Veranstaltungspreis bis zum Veranstaltungsbeginn nicht vollständig bezahlt, gilt der Vertrag als aufgelöst. Wir behalten uns vor, Entschädigungen gemäß 4.2. dieser Bedingungen zu verlangen.

4. Rücktritt, Ersatzteilnehmer*innen und Umbuchung

4.1. Der*Die Teilnehmer*in hat die Möglichkeit, bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit von dieser zurück zu treten. Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der Geschäftsstelle der NAJU Baden-Württemberg e. V.. Erhaltene Unterlagen sind mit dem Rücktritt zurückzugeben. Eine Nichtzahlung der Voraus-/Restzahlung gilt nicht als Rücktritt.

4.2. Rücktritt und -pauschalen
Tritt der*die Teilnehmer*in vom Vertrag zurück oder wird die Veranstaltung nicht angetreten, verlangen wir Ersatz für unsere Aufwendungen. Diese werden pauschaliert erhoben und können auf Anfrage, für die jeweilige Veranstaltung, begründet aufgelistet werden. Diese Pauschalen richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:

Bis 32 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 € Bearbeitungsgebühr.
Ab dem 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 50 % des Veranstaltungspreises.
Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 75 % des Veranstaltungspreises.
Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 90 % des Veranstaltungspreises.
Ab Beginn der Veranstaltung: 100 % des Preises.

4.3. Rücktritt des*der Teilnehmer*in durch Nichtantritt der Veranstaltung
Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein*e Teilnehmer*in aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, die Veranstaltung nicht antritt.

4.4. Ersatzteilnehmer*innen und Umbuchung
Bis zum Reiseantritt kann sich jede*r Teilnehmende durch eine*n Dritte*n ersetzten lassen, sofern diese Person den jeweiligen spezifischen Anforderungen der Veranstaltung (z. B. Alter, Gesundheitsbestimmungen etc.) entspricht. Hierfür entstehen außer einer Bearbeitungsgebühr keine weiteren Kosten.

4.5. Gebühren
Für die in Absatz 4.1 bis 4.4. genannten Fälle erheben wir eine generelle Bearbeitungsgebühr von 10 €.

4.6. Schriftform
Die Punkte 4.1. bis 4.4. bedürfen der Textform auf analogem oder elektronischem Wege (z. B. Brief, Fax, E-Mail)

5. Rücktritt und Kündigung vom Vertrag durch den Veranstalter

5.1. Bei unseren Veranstaltungen wirken ehrenamtliche Personen mit. Wildlife-Veranstaltungen werden von einem ehrenamtlichen Team organisiert und durchgeführt. In Fällen, in welchen die Veranstaltung durch die*den Teilnehmer*in so gestört wird, dass andernfalls eine Fortführung der Veranstaltung nicht möglich wäre oder diese*r sich anderweitig vertragswidrig verhält, behalten wir uns vor, fristlos vom Vertrag zurückzutreten (z. B. Mobbing, Alkoholmissbrauch etc.). In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Entstehen zusätzliche Kosten durch die vorzeitige Rückreise, werden diese von uns nicht übernommen.

5.2. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmendenzahl von 2/3 der ausgeschriebenen Plätze nicht erreicht wird. Wir sind verpflichtet, Teilnehmer*innen umgehend über diesen Fall zu unterrichten und Ihnen den Veranstaltungspreis zurück zu zahlen.

5.3. Für Wildlife-Veranstaltungen benötigen wir einen gültigen Gesundheitsfragebogen. Erhalten wir diesen nicht ausgefüllt und rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung, behalten wir uns vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den vollständigen Veranstaltungspreis.

6. Höhere Gewalt

In Fällen von höherer Gewalt (Krankheit von Teamer*innen, Unwetter, Epidemien etc.) können sowohl die Teilnehmer*innen als auch wir vom Vertrag zurücktreten. Sowohl vor als auch nach Beginn der Veranstaltung, in jedem Fall aber nur vor deren Ende. Fälle höherer Gewalt müssen von der zurücktretenden Seite begründet werden. Es besteht allseitige Mitwirkungspflicht, um aus Fällen höherer Gewalt resultierende Schäden abzuwehren. Entstehen durch die Rückbeförderung Mehrkosten, so sind diese je hälftig durch die Vertragsparteien zu tragen. Weitere Mehrkosten müssen von den Teilnehmenden übernommen werden.

7. Haftung

Die NAJU (Naturschutzjugend im NABU) Baden-Württemberg e. V. haftet nur in Fällen der sich aus den im Veranstaltungsprogramm veröffentlichten und daraus resultierenden, vertraglich zu erbringenden Leistungen, in jedem Fall nur bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestanforderungen. Sind Reiserücktritt- und/oder Gepäckversicherung gewünscht, so sind diese von den Teilnehmer*innen oder Erziehungsberechtigten selbst abzuschließen. Der Veranstalter schließt Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungen für die Teilnehmer*innen ausschließlich für Wildlife-Wochen-Veranstaltungen über die Dauer der jeweiligen Veranstaltung ab.

8. Gewährleistung

8.1. Mitwirkungspflicht und Abhilfe
Um bei nicht vertragsgemäßer Erbringung von Veranstaltungen Abhilfe zu erlangen, bedarf es der Mitwirkung von Seiten der Teilnehmer*innen (und deren Erziehungsberechtigten). Unsere Leistungspflicht bleibt davon unberührt. Teilnehmer*innen (und deren Erziehungsberechtigte) sind verpflichtet, alles Zumutbare zu leisten, um den Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Dies erstreckt sich auch auf die Pflicht, Beanstandungen unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Zunächst der jeweiligen Veranstaltungsleitung und bei Bedarf (sofern durch diese keine Abhilfe geleistet wird oder mangelndes Vertrauen besteht) der Landesgeschäftsstelle der NAJU Baden-Württemberg e. V..

8.2. Preisminderung
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung (Veranstaltung), kann der*die Teilnehmende für die Dauer des Mangels eine Minderung des Veranstaltungspreises verlangen. Eine Minderung des Preises ist nur insofern zulässig, als Teilnehmer*innen (und deren Erziehungsberechtigte) ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind und diese nicht schuldhaft unterlassen haben. Dies schließt auch die Mangelanzeige gegenüber der NAJU Baden-Württemberg e. V. ein.

8.3. Bei erheblicher Beeinträchtigung einer Veranstaltung durch einen Mangel und wird diesem innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe durch uns geleistet, sofern Teilnehmer*innen (oder deren Erziehungsberechtigte) diese von uns verlangt haben, so können diese auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Auf in Anspruch genommene Leistungen wird der entsprechende Teil des Reisepreises geschuldet.

8.4. Schadenersatz
Bei Nichterfüllung können die Teilnehmer*innen (oder deren Erziehungsberechtigte) Schadenersatz verlangen. Hiervon bleiben Minderung und Kündigung unberührt. Schadenersatz kann nicht verlangt werden, wenn der Mangel durch die teilnehmende Person verschuldet wurde, der mängelverursachende Umstand nicht durch uns zu vertreten ist oder von Dritten verschuldet wurde, der*die nicht leistungserbringend ist.

9. Haftungsbeschränkungen

Die NAJU (Naturschutzjugend im NABU) Baden-Württemberg e. V. haftet für Schäden nur bis zur Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises. Hiervon ausgenommen sind Schäden, welche schuldhaft herbeigeführt wurden oder aus einer Verletzung des*der Teilnehmenden entstehen. Haftungen, welche sich darüber hinaus aus gesetzlichen Vorgaben oder internationalen Übereinkommen ergeben, bleiben davon unberührt.

10. Verjährung von Ansprüchen

Eine Verjährung von Ansprüchen erfolgt binnen zwei Jahren nach Ende der jeweiligen Veranstaltung. Ansprüche können in diesem Zeitraum gegenüber der NAJU Baden-Württemberg e. V. geltend gemacht werden. Hierfür ist die Schriftform empfohlen.

11. Haftung für Buchungsfehler

Im Rahmen des §651 x BGB hat der*die Vertragspartner*in Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch einen technischen Fehler im Buchungssystem der NAJU Baden-Württemberg e. V. entstanden sind. Jedoch nur insoweit der Fehler von der NAJU Baden-Württemberg e. V. zu vertreten ist.

12. Datenschutz

12.1 Im Rahmen der DSGVO werden Daten, die zu Zwecken der Buchung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen durch die NAJU Baden-Württemberg e. V. erhoben werden, vertraulich und unter Einhaltung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen verarbeitet und gegen Missbrauch geschützt.

12.2. Für interne und Werbezwecke wird auf unseren Freizeiten Bild- (und ggf. Ton-) Material erstellt. Die Teilnehmer*innen (oder deren Erziehungsberechtigte) erhalten nach der Anmeldung ein Formular für die Bild- und Tonrechte. Auf diesem kann die Erlaubnis zur Erstellung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial der jeweiligen Person erteilt, abgelehnt oder widerrufen werden. Eine Nichterteilung wird als Ablehnung gewertet.